Mit Tieren unterwegs in Europa
Auch der vierbeinige Liebling benötigt rechtzeitig vor Abfahrt in den Urlaub einige Impfungen. Für welche Länder Impfungen erforderlich sind und wie lange im Voraus diese verabreicht sein müssen bzw. wie lange sie maximal zurückliegen dürfen, haben wir für Sie aus aktuellen Informationen zusammengestellt.
Baltikum
Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage). Tiere sind in den meisten Hotels nicht erlaubt.
Belgien
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Bulgarien
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.
Dänemark
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Deutschland
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Finnland
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt), Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Frankreich
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Die Mitnahme von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten.
Griechenland
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage, in Englisch oder Französisch) Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt, nicht älter als 12 Monate.
Großbritannien
Seit Februar 2000 können Hunde und Hauskatzen aus EU/EFTA-Ländern auch ohne Quarantäne mitgenommen werden. Voraussetzungen: Kennzeichnung des Tieres mittels eingepflanztem Mikrochip, danach Tollwutimpfung. Die Wirksamkeit der Impfung muss durch einen Bluttest auf Bildung von Antikörpern nachgewiesen werden. Offizielles Gesundheitszeugnis, Behandlung gegen Bandwurm und Zecken vor der Einreise. Wenn die Tollwutimpfung erfolgreich war, darf das Tier frühestens 6 Monate ab dem Datum der Blutentnahme nach Großbritannien einreisen.
Irland
Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne.
Italien
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 20 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 11 Monate, Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit gefährden können.
BR Jugoslawien
Atmstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.
Kroatien
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Luxemburg
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Rep. Makedonien
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.
Niederlande
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Norwegen
Die Quarantänebestimmungen wurden aufgehoben, die Mitnahme von Hunde und Katzen ist somit grundsätzlich möglich. Es sind jedoch verschiedene tierärztliche Maßnahmen und Impfungen notwendig. Unter anderem muss die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch dazu ermächtigte Laboratorien bestätigt werden, was frühestens 120 Tage nach der Impfung durchführt werden kann. Da die Bestimmungen ziemlich umfangreich sind, sollte mit den Vorbereitungen für eine Reise nach Norwegen mit Hund oder Katze schon lange im Voraus begonnen werden. Wenn die Reise zuerst über Schweden führt, sind die Einfuhrbestimmungen zu erfüllen (Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich). Von Schweden nach Norwegen (und umgekehrt) können Hunde und Katzen ungehindert ohne weitere Formalitäten mitgenommen werden.
Österreich
Tollwutimpfzeugnis mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr vor der Einreise ausgestellt, Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Polen
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Portugal
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.
Rumänien
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt), Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Schweden
Die Quarantänebestimmungen wurden aufgehoben, die Mitnahme von Hunden und Katzen ist somit grundsätzlich möglich. Es ist eine Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich. Voraussetzung für die Einfuhr sind verschiedene amtstierärztliche Maßnahmen und Impfungen. Unter anderem muss die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch ein dazu ermächtigtes Laboratorium bestätigt werden, was frühestens 120 Tage nach der Impfung durchgeführt werden kann. Da die Bestimmungen ziemlich umfangreich sind, sollte mit den Vorbereitungen für eine Reise nach Schweden mit Hund und Katze schon lange im Voraus begonnen werden.
Schweiz
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Slowakei
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Slowenien
Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.
Spanien
Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt), Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Tiere unter 3 Monaten brauchen nur ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
Tschechien
Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Zusätzlich muss eine Impfung gegen den Virenkomplex (Staupe, Hepatitis und Parvovirus bei Hunden bzw. Panleukopenie bei Katzen) vorliegen, ansonsten wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 3 Tage sein darf, verlangt.
Türkei
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.
Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 10 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.
Diese Angaben sind ohne Gewähr.
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