Mit Tieren unterwegs in Europa

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Auch der vierbeinige Liebling benötigt rechtzeitig vor Abfahrt in den Urlaub einige Impfungen. Für welche Länder Impfungen erforderlich sind und wie lange im Voraus diese verabreicht sein müssen bzw. wie lange sie maximal zurückliegen dürfen, haben wir für Sie aus aktuellen Informationen zusammengestellt.

Baltikum

Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage). Tiere sind in den meisten Hotels nicht erlaubt.

Belgien

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Bulgarien

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 14 Tage) und internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.

Dänemark

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Deutschland

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Finnland

Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt), Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Frankreich

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Die Mitnahme von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist verboten.

Griechenland

Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage, in Englisch oder Französisch) Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt, nicht älter als 12 Monate.

Großbritannien

Seit Februar 2000 können Hunde und Hauskatzen aus EU/EFTA-Ländern auch ohne Quarantäne mitgenommen werden. Voraussetzungen: Kennzeichnung des Tieres mittels eingepflanztem Mikrochip, danach Tollwutimpfung. Die Wirksamkeit der Impfung muss durch einen Bluttest auf Bildung von Antikörpern nachgewiesen werden. Offizielles Gesundheitszeugnis, Behandlung gegen Bandwurm und Zecken vor der Einreise. Wenn die Tollwutimpfung erfolgreich war, darf das Tier frühestens 6 Monate ab dem Datum der Blutentnahme nach Großbritannien einreisen.

Irland

Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne.

Italien

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 20 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 11 Monate, Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit gefährden können.

BR Jugoslawien

Atmstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Kroatien

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Luxemburg

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Rep. Makedonien

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Niederlande

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Norwegen

Die Quarantänebestimmungen wurden aufgehoben, die Mitnahme von Hunde und Katzen ist somit grundsätzlich möglich. Es sind jedoch verschiedene tierärztliche Maßnahmen und Impfungen notwendig. Unter anderem muss die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch dazu ermächtigte Laboratorien bestätigt werden, was frühestens 120 Tage nach der Impfung durchführt werden kann. Da die Bestimmungen ziemlich umfangreich sind, sollte mit den Vorbereitungen für eine Reise nach Norwegen mit Hund oder Katze schon lange im Voraus begonnen werden. Wenn die Reise zuerst über Schweden führt, sind die Einfuhrbestimmungen zu erfüllen (Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich). Von Schweden nach Norwegen (und umgekehrt) können Hunde und Katzen ungehindert ohne weitere Formalitäten mitgenommen werden.

Österreich

Tollwutimpfzeugnis mindestens 30 Tage und maximal 1 Jahr vor der Einreise ausgestellt, Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Polen

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Portugal

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 21 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate, bei Katzen 6 Monate.

Rumänien

Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt), Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Schweden

Die Quarantänebestimmungen wurden aufgehoben, die Mitnahme von Hunden und Katzen ist somit grundsätzlich möglich. Es ist eine Einfuhrgenehmigung vom Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft erforderlich. Voraussetzung für die Einfuhr sind verschiedene amtstierärztliche Maßnahmen und Impfungen. Unter anderem muss die Wirksamkeit der Tollwutimpfung durch ein dazu ermächtigtes Laboratorium bestätigt werden, was frühestens 120 Tage nach der Impfung durchgeführt werden kann. Da die Bestimmungen ziemlich umfangreich sind, sollte mit den Vorbereitungen für eine Reise nach Schweden mit Hund und Katze schon lange im Voraus begonnen werden.

Schweiz

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Slowakei

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Slowenien

Internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Spanien

Internationaler Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (max. 10 Tage alt), Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Tiere unter 3 Monaten brauchen nur ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.

Tschechien

Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate. Zusätzlich muss eine Impfung gegen den Virenkomplex (Staupe, Hepatitis und Parvovirus bei Hunden bzw. Panleukopenie bei Katzen) vorliegen, ansonsten wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 3 Tage sein darf, verlangt.

Türkei

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 15 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 6 Monate.

Ungarn

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und internationaler Impfpass, Tollwutimpfung mind. 10 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

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